Die Vorweihnachtszeit ist eine geschäftige Zeit für Paketversender, da viele Menschen Geschenke online bestellen. Doch diese Zeit birgt auch Risiken, wie das Hauptzollamt Potsdam kürzlich mitteilte. In einer Pressemitteilung berichtete das Hauptzollamt von zwei bedeutenden Vorfällen, bei denen verbotene Waffen und gefälschte Markenkleidung in Paketsendungen aus China entdeckt und sichergestellt wurden.

Das Zollamt Velten stoppte zwei Paketsendungen aus China, in denen sich verbotene Waffen befanden. Die erfahrenen Abfertigungsbeamten enttarnten Gürtelschnallen mit Büffel- und Drachenmotiv als gefährliche Messer. Es stellte sich heraus, dass diese Messer als Gegenstände des täglichen Gebrauchs getarnt waren, was ihre Einfuhr nach Deutschland verboten macht. Die Empfänger der Paketsendungen, die sich im Havelland befinden, werden nun mit einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz konfrontiert. Die verbotenen Gegenstände wurden sichergestellt, um weitere Gefahren zu verhindern.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich im Zollamt Ludwigsfelde, wo gefälschte Markenkleidung aus China vernichtet wurde. Ein Mann aus Kleinmachnow hatte fünf Paar Markenschuhe und eine Markenjacke bestellt, deren gefälschter Charakter den Zöllnern schnell auffiel. Der Empfänger gab zu, dass er wusste, dass es sich um gefälschte Waren handelte und bestellte sie auf den Namen seines 13-jährigen Sohnes. Er glaubte fälschlicherweise, dass gefälschte Waren erst ab einer bestimmten Menge aus dem Verkehr gezogen würden. Die Rechnung ging jedoch nicht auf, da der Schutzrechtsinhaber die Fälschungen bestätigte und die zollamtliche Vernichtung beantragte. Der Empfänger musste den vollen Warenwert von 600 Euro bezahlen.

Um solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden, gibt der Zoll einige Hinweise für den Online-Einkauf in der Vorweihnachtszeit. Für Sendungen aus einem Drittland mit einem Warenwert bis 150 Euro werden Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19 % bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7 % sowie gegebenenfalls Verbrauchsteuern erhoben. Bei einem Warenwert über 150 Euro fallen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an. Es gibt jedoch Ausnahmen für private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei, wobei bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren Mengenbeschränkungen gelten.

Der Zoll weist darauf hin, dass in der Regel der Beförderer die Zollformalitäten bei Ankunft der Sendungen erledigt und die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung tritt. Online-Besteller sollten sich bewusst sein, dass die Beförderungsunternehmen oft eine Servicepauschale für die Zollanmeldung und die Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Es ist ratsam, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers zu lesen, um Informationen zur Servicepauschale zu erhalten.

Der Zoll weist auch darauf hin, dass bei Sendungen, die die Deutsche Post AG befördert, notwendige Angaben für die Zollabwicklung vollständig sein müssen. Andernfalls wird die Postsendung an das zuständige Zollamt weitergeleitet, und der Besteller muss sich persönlich um die Zollabwicklung kümmern.

Für Post- und Kuriersendungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten fallen in der Regel keine Zollformalitäten an. Es sollte jedoch beachtet werden, dass bei Bestellungen von Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat unter Umständen Steuern entrichtet werden müssen und bestimmte Einfuhrverbote zu beachten sind.

Der Zoll hat kürzlich sein digitales Angebot erweitert, um die Zollabwicklung für Kleinsendungen zu erleichtern. Mit der neuen IT-Anwendung "Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen" (IPK) können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die nicht Teilnehmer am ATLAS-System sind, in einem Nicht-EU-Land bestellte Kleinsendungen bis 150 Euro und private Geschenksendungen bis 45 Euro einfach und effizient online beim Zoll anmelden und sich dadurch den Weg zum Zollamt sparen.

Es ist wichtig, die Vorschriften und Hinweise des Zolls zu beachten, um unangenehme Überraschungen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Weitere Informationen sind auf der Website des Zolls unter www.zoll.de verfügbar.

Insgesamt zeigt sich, dass die Vorweihnachtszeit nicht nur eine Zeit der Freude und des Geschenkekaufs ist, sondern auch Risiken birgt. Der Zoll spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung verbotener Gegenstände und gefälschter Waren, um die Bevölkerung zu schützen und den fairen Handel zu unterstützen. Es liegt nun an den Verbrauchern, sich bewusst zu sein und verantwortungsbewusst online einzukaufen, um solche Vorfälle zu vermeiden.

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